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   OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04   

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OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5568)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5568)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligung für ein selbständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichtsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren; Maßgeblichkeit des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; Bedeutung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren; Maßgeblichkeit des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; Bedeutung der ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff; ; ZPO §§ 485 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 ff; ZPO §§ 485 ff
    Genehmigungsvoraussetzungen für Prozesskostenhilfe im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1200 (Ls.)
  • BauR 2004, 1659
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04
    Dieses zu klären, wozu auch die Prüfung der materiellrechtlichen Wirkungen der Verjährungseinrede gehört, ist grundsätzlich Aufgabe des Hauptsacheverfahrens selbst (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens; Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04
    Jede andere Betrachtungsweise würde auch der Zielvorstellung des Gesetzgebers bei Einführung des selbstständigen Beweisverfahrens widersprechen, die Gerichte von vermeidbaren Prozessen zu entlasten und eine Beschleunigung und Erleichterung der Prozesse für den Sachverständigenbeweis im Fall des § 485 Abs. 2 ZPO zu erreichen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Februar 2003, in OLGR 2003, 241).
  • OLG Celle, 17.03.1999 - 16 W 14/99

    Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04
    Das wäre der Fall, wenn die nachgesuchte Beweiserhebung unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt einem Rechtsstreit zugeordnet werden kann (vgl. KG BauR 1992, 303, 304; OLG Celle BauR 2000, 601; ZöllerHerget, ZPO, 22. Aufl., § 485 Rn. 7 a m. w. N.).
  • OLG Celle, 14.02.1992 - 16 W 5/92

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit auszulegen (vgl. OLG Celle BauR 1992, 405, 406).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06

    Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Annahme der Mutwilligkeit im

    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daneben nicht entscheidend, ob eine eventuell später zu erhebende Klage Erfolgsaussichten hätte; maßgeblich ist allein, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 1360; OLG Celle, BauR 2004, 1659).

    Unter diesen Umständen entfällt zwar noch nicht das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO, weil dieses erst dann zu verneinen ist, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 1659; Zöller/Herget, a. a. O., § 485 Rn. 7 a) m. w. N.).

    Diese im Hinblick auf das Ziel eines selbständigen Beweisverfahrens - nicht das einer etwaig späteren Klage (OLG Hamm a. a. O.; OLG Celle, BauR 2004, 1659) - vorweggenommene Beweiswürdigung ist nicht unzulässig.

  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 12 W 59/09

    Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichts- und

    Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens beantragt, sind nicht die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage sondern nur die des Beweisverfahrens ausschlaggebend (OLG Hamm BauR 2005, 1360; OLG Celle BauR 2004, 1659).
  • OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
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   OLG Naumburg, 22.03.2004 - 5 W 13/04   

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https://dejure.org/2004,13929
OLG Naumburg, 22.03.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,13929)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.03.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,13929)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. März 2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,13929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gläubigers dem Grunde nach zur Kostentragung; Voraussetzung für die Erfüllung der Wertermittlungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Wertermittlungspflicht des Schuldners durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens und zur Erfüllung dieser

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2004 - 5 W 13/04
    Hierzu zählt auch die Wertermittlung (BGH NJW 1975, 258; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1472).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - 3 W 100/01

    Vollstreckung unvertretbarer Handlungen - Übersendung von Belegen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2004 - 5 W 13/04
    Bis dahin ist zudem ihr Umfang noch unbestimmt, so dass eine den Kostenerstattungsanspruch einbeziehende Zug-um-Zug-Verurteilung keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hätte (zu einem ähnlichen Fall: OLG Düsseldorf InVo 2001, 341).
  • OLG Frankfurt, 20.07.1987 - 17 W 27/87

    Unvertretbare Handlung; Sachverständigengutachten; Wertermittlung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2004 - 5 W 13/04
    Hierzu zählt auch die Wertermittlung (BGH NJW 1975, 258; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1472).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04   

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https://dejure.org/2004,62218
OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,62218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,62218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 5 W 13/04 (https://dejure.org/2004,62218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 58/94

    Streitwert der aktienrechtlichen Nichtigkeit- und Anfechtungsklage - Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04
    Danach bemessen sich im Wesentlichen die wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen, die eine Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses für den anfechtenden Aktionär und die verklagte Gesellschaft hat, während es auf Art und Zahl der geltend gemachten Anfechtungsgründe für die Streitwertbemessung nicht an+ kommt (BGH NJW-RR 1995, 225).

    Das gilt auch dann, wenn die Bedeutung der Sache für die übrigen Aktionäre im Hinblick auf die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 248 AktG hinzugenommen wird (vgl. BGH AG 1982, 19, 20; BGH NJW-RR 1995, 225), weil sich diese weitgehend in Wertdifferenzen erschöpfen.

  • OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04

    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts nur aufgrund pflichtgemäßer Prüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04
    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass sich bei Beschlussanfechtungen bei mittleren und großen Aktiengesellschaften je Beschlusspunkt ein Streitwert von EUR 50.000,-- herausgebildet hat, an dem sich der Senat ausrichtet, wenn nicht die Umstände des Einzelfalles zu einer anderen Bemessung führen (Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 5 W 8/04).
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